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WIR VERWALTEN IHRE IMMOBILIE.

Das Unternehmen Dirk Fähnrich Hausverwaltung GmbH ist seit 1998 am südlichen Stadtrand von Berlin im Bereich der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung  im Raum Berlin und Brandenburg vertreten.

Leistungen

Hausverwaltung

Wir verwalten  Wohn- und Gewerbeeinheiten und betreuen im Rahmen der Verwaltertätigkeit Wohnungseigentümergemeinschaften, Kapitalanleger, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und Fondsgesellschaften.

Wohnungsverwaltungsbestand

Mietverwaltung

Nachhaltiger Werterhalt durch zeitgemäße Verwaltung der Immobilien.

WEG-Verwaltung

Die Dirk Fähnrich Hausverwaltung GmbH steht für eine zuverlässige Verwaltung und Instandhaltung Ihres Gemeinschaftseigentums.

Hausverwaltung

Die Dirk Fähnrich Hausverwaltung GmbH verfügt über einen kaufmännischen Bereich, der eine qualitätsgerechte und serviceorientierte Betreuung der Eigentümer und Mieter gewährleistet. Im Vordergrund steht hierbei die Rentabilität der Objekte, unter Berücksichtigung eines ständigen Controlling der erzielbaren Einnahmen und der Optimierung der laufenden Bewirtschaftungskosten. Besonderen Wert wird auf die Erarbeitung des Wirtschaftsplans und einer übersichtlichen Darstellung der Unterlagen zur Jahresabrechnung gelegt. Bei Bedarf werden den Eigentümern kurz- und langfristige Planungsunterlagen, in Form einer Liquiditätsübersicht über die mögliche Gewinnentwicklung der Immobilie zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich der technischen Bewirtschaftung arbeitet die Dirk Fähnrich Hausverwaltung GmbH mit erfahrenden Fachfirmen zusammen. Neben der qualitätsgerechten Ausführung von Wartungs- und Handwerkerleistungen wird auf die Optimierung der bestehenden Wartungsverträge sowie bei der Vergabe von Handwerkerleistungen, auf ein optimales Verhältnis von Kosten und Leistung geachtet.

Mietverwaltung

Wer in eine Immobilie investiert, möchte den Wert des Investments sicherstellen. Hierfür sind eine professionelle Verwaltung und eine kontinuierliche, solvente und zufriedene Mieterstruktur von unbedingter Notwendigkeit. Durch unsere Erfahrung sind wir für Sie der geeignete Partner rund um die Verwaltung Ihrer Liegenschaft. Im Vordergrund steht dabei stets die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen als Grundstückseigentümer.

WEG-Verwaltung

Wir bieten ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft eine gewissenhafte WEG-Verwaltung, welche sich um alle Belange Ihres gemeinschaftlichen Eigentums kümmert. Im Vordergrund steht dabei stets die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit der Eigentümergemeinschaft. Durch unsere Erfahrung sind wir für Sie der geeignete Partner in Sachen WEG-Verwaltung.

Die allgemeinen Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus den §§ 24, 27 und 28 WEG, der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Zu unseren wesentlichen Aufgaben der WEG Verwaltung gehören insbesondere:

• die Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen;

• die Beschlüsse der Gemeinschaft durchzuführen;

• die Niederschriften über die Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung sowie die richterlichen Entscheidungen nach § 43 WEG ordnungsgemäß aufzubewahren;

• jeweils rechtzeitig einen Wirtschaftsplan aufzustellen und nach Ablauf des Wirtschaftsjahres (gleich Kalenderjahr) die Jahresabrechnung zu fertigen und beides der Gemeinschaft zur Beschlussfassung vorzulegen;

• die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen selbständig zu treffen, soweit es sich um laufende Reparaturen und Instandsetzungen handelt;

• in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Maßnahmen nach eigenem Ermessen durchzuführen;

• die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung erforderlichen Maßnahmen größeren Umfanges so vorzubereiten, dass die Gemeinschaft die notwendigen Beschlüsse über die Durchführung der Maßnahmen fassen kann;

• die Auswahl der Versicherer zu treffen; Verträge zu kündigen und neu abzuschließen;

• über die Art und Weise der Nutzung der gemeinschaftlichen Gebäudeteile (Hofbenutzung usw.) zu entscheiden, falls keine Vereinbarung vorliegt und ein Beschluss mit der in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Mehrheit durch die Gemeinschaft nicht zustande kommt

• eine ordnungsmäßige Geldanlage des Verwaltungsvermögens, insbesondere der Instandhaltungsrückstellung sicherzustellen;

• im Namen und für Rechnung der WEGem und gegen sie gegenüber Dritten, Privatpersonen, Behörden sowie einzelnen Wohnungseigentümern der Gemeinschaft alle Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die für die ordentliche Verwaltung erforderlich sind, vorzunehmen.

• alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen;

• Willenserklärungen und Zustellungen entgegenzunehmen, soweit sie an alle Wohnungseigentümer in dieser Eigenschaft gerichtet sind;

• Maßnahmen zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind;

• die Gemeinschaft gerichtlich (sowohl im Aktiv- wie auch im Passivprozess) und außergerichtlich auch im eigenen Namen in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung zu vertreten und in diesem Zusammenhang bestehende Ansprüche durchzusetzen;

Gern unterbreiten wir Ihnen ein Vertragsangebot zur Verwaltung Ihres Gemeinschaftseigentums.

 

Wir für Sie.

Dirk Fähnrich Hausverwaltung.

In Berlin und Brandenburg.

Kontakt

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Dirk Fähnrich Hausverwaltung GmbH
Karl-Marx-Str. 163
12529 Schönefeld OT Großziethen

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Telefax:  03379 430085